ArcheMusicaLogo

MUSIKLEHRER GEMEINSCHAFT
FREYUNG

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unterrichtsform

ARCHE MUSICA bietet Einzelunterricht sowie Musikunterricht in Schülergruppen von 2 und 3 Teilnehmern, musikalische Früherziehung, musikalische Grundausbildung, Kinderchor und Musical.

Unterrichtsgebühr / Bildungszuschuss

ARCHE MUSICA, als privater Anbieter beabsichtigt die Unterrichtsgebühren der früheren Kreismusikschule Freyung im Wesentlichen beizubehalten. Die gegenwärtige exakte Höhe entnehmen Sie bitte dem Anmeldeformular. Die Unterrichtsgebühr wird als Jahresgebühr erhoben und in zwölf gleichen Raten jeweils am 15. eines Monats im Lastschriftverfahren eingezogen. Gebühren zum ermäßigten Satz gelten nur in Verbindung mit den von den Kommunen gewährten Bildungszuschüssen! Die Geschwisterermäßigung beträgt 15 % ab dem 2. Kind! Ferner ermäßigt sich der Unterricht für das Zweitinstrument ebenfalls um 15 %! Bildungszuschüsse werden mit dem regulären Gebührensatz verrechnet. Sie werden, zeitlich angepasst an die Auszahlung oder als monatlicher Aufschlag auf die ermäßigte Gebühr, von der jeweiligen Lehrkraft per Lastschrift eingezogen. Schüler/innen, die ihren Wohnsitz nicht in Freyung haben, zahlen den Zuschuss der jeweiligen Gemeinde, mindestens aber in Höhe des Freyunger Betrages. Anträge auf Bildungsgutscheine müssen jährlich bis spätestens 31. Dezember gestellt werden! Erwachsene erhalten keinen Zuschuss und zahlen lediglich die ermäßigten Unterrichtsgebühren.

Dauer des Musikschuljahres / Ferien

Das Schuljahr der ARCHE MUSICA dauert vom 1. September bis 31. August. Außer in den Ferien und an unterrichtsfreien Feiertagen (analog den allgemeinbildenden Schulen) findet der Unterricht wöchentlich statt.

Anmeldung

Anmeldungen sind jederzeit möglich aber abhängig von der Verfügbarkeit freier Plätze. Sinnvoll ist deshalb der Einstieg zum Schuljahresbeginn, da dann die Wahrscheinlichkeit freier Plätze am höchsten ist. Bitte drucken Sie sich das Anmeldeformular von unserer Seite "Kontakt/Anmeldung" aus, füllen es aus und senden es an die in dort genannte Adresse oder scannen Sie es ein, hängen es an eine mail und senden uns diese zu. Bitte vergessen Sie nicht, uns auch Ihre Einzugsermächtigung hinzuzufügen. Ein Ausbildungsvertrag entsteht erst durch unserere Bestätigung.

Probezeit

Für Neuanfänger gilt eine Probezeit von 3 Monaten, d.h. beim Einstieg am 1. September, also dem Schuljahresbeginn, endet die Probezeit am 31. Dezember.

Aufsichtspflicht

Während der vereinbarten Unterrichtszeit besteht eine Aufsichtspflicht. Sie beginnt und endet jeweils im Unterrichtsraum.

Unterrichtsausfälle / Krankheit

Vom Schüler verursachte Unterrichtsausfälle müssen nicht nachgeholt werden. Bei einer längeren Erkrankung kann ab der fünften Woche die anteilige Unterrichtsgebühr bis zur Wiederaufnahme des Unterrichts rückerstattet werden. (Bitte ärztliches Attest vorlegen). Ist der Lehrer/in erkrankt, sind drei ausgefallene Unterrichtsstunden pro Jahr gebührenpflichtig. Alle weiteren werden nachgeholt. Bei längerem Lehrerausfall können Unterrichtsgebühren anteilig rückerstattet werden.

Kündigung

Der Unterrichtsvertrag kann von beiden Seiten zum Ende des Schuljahres (31.August) gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich am 31. Mai vorliegen. Ein Wegzug aus der Region berechtigt zur Abmeldung. Findet der Wegzug nach dem 30. Juni statt, muss die volle Jahresgebühr bezahlt werden.